Montag, 3. Juni 2013

Müssen Fahrschulen vor den Schulen üben?

Verkehrsunfall am Schuleingang – Müssen Fahrschulen hier üben? 


Tatort Schuleingang: Am Ende der Großen Pause wird ein Schüler von einem Fahrschulauto erfasst und schwer verletzt. Wer die Unfallsituation analysiert, kommt zu dem Schluss, dass dieser Unfall vorhersehbar war und selbst bei maximal vorsichtiger Fahrweise des Fahrschulautos kaum zu vermeiden war. Für den betroffenen Autofahrer war es ein Lotteriespiel: Treffe ich während meiner Vorbeifahrt am Schuleingang während der Großen Pause auf einen unkonzentrierten Schüler, der die Straße zwischen Schulgelände und den Schulsportanlagen passiert, oder nicht? 

Die vor der Schule Ohmoor vorbeiführende Straße ist „verkehrsberuhigt“, sie verbindet die Schulgebäude und die Schulsportanlage. Dadurch ist diese Straße besonders in den Pausen hoch frequentiert, da die Schüler zwischen den Sportanlagen und den Gebäuden hin und her wechseln müssen. Für den Durchgangsverkehr ist dieser Straßenabschnitt  durch eine Absperrung ausgeschlossen. Gerade weil hier selten Autos fahren, sind die meisten Schüler unkonzentriert, wenn sie diese Straße kreuzen. Die Situation wird dadurch verschärft, dass direkt vor dem Eingang ein Eiswagen steht, der die Sicht sowohl für die Schüler als auch für die Autofahrer deutlich einschränkt. In den Pausen versammeln sich hier regelmäßig große Schülergruppen, so dass dieser Kreuzungsbereich unübersichtlich ist. Müssen an einer solch unübersichtlichen Stelle Fahrschulen üben? Es gibt zufallsbedingt Situationen, die sich selbst beim besten Willen nicht vermeiden lassen. Oder doch? Eine Fahrschule muss nicht während der Großen Pause der Schüler an einer unübersichtlichen Stelle ein Fahrschultraining durchführen. Das provoziert Unfälle und gefährdet Menschenleben. Eine wahrscheinliche Konsequenz ist, dass der Eiswagen in Zukunft nicht mehr vor der Schule halten darf, was sicherlich Unmut bei den Schülern hervorrufen wird. 

Besonders nachdenklich stimmt die Reaktion der Polizei auf die Frage, ob es vertretbar sei, dass Fahrschulen im Bereich von Schulen ihre Fahrstunden abhalten. Es sei öffentlicher Verkehrsraum, es spräche nichts dagegen, dass Fahrschulen in diesem Bereich Unterricht erteilen. Man konnte den Anschein gewinnen, dass die Polizei den Standpunkt der Fahrschule verteidigt

Dienstag, 27. November 2012

Erneute Strom-Preiserhöhung durch Vattenfall – die Politik hat versagt

 

Überzogenen Preiserhöhung durch Vattenfall

Vattenfall nutzt seine Monopolstellung für Nachtspeicherstrom in Hamburg aus und erhöht die Preise erneut um 20,9 % zum 1. Januar 2013. Dies ist die zweite deutliche Preiserhöhung seit Januar 2012. 

Vattenfall liegt mit seiner Erhöhung deutlich über der Erhöhung der Erneuerbare-Energien-Umlage. Vattenfall bereichert sich offensichtlich an den Stromkunden, um den eigenen Profit zu steigern. Die Politik sieht diesem Treiben tatenlos zu. 

Bisher gab es keine Alternative zu Vattenfall, nur dort gab es einen gesonderten Tarif für Nachtspeicherheizungen. Seit Dezember 2010 wurde der Strom-Preis für die Nachtspeicher- oder Elektro-Speicherheizung um 58,1 Prozent angehoben. Das es sich bei dieser Preiserhöhung nicht um wenige Euro handelt, verdeutlichen die Jahresstromkosten für die Elektro-Speicherheizung von 2538,- Euro bei einer Wohnfläche von 120 Quadratmeter. 

In ihrem Schreiben vom 19.11.2012 informiert Vattenfall über diese dreiste Preissteigerung völlig unzureichend. Mit keinem Wort wird von einer Strompreiserhöhung gesprochen. Alles läuft unter dem Deckmantel „Preisinformation“. Es fehlt eine Angabe zum Umfang der Preiserhöhung. Es wird ausschließlich der neue Tarif von 20,08 Cent/kWh genannt. Den ursprünglichen Strom-Preis muss sich der Kunde selbst aus alten Unterlagen heraussuchen. Es kann nur als Frechheit gewertet werden, dass Vattenfall extra fett gedruckt hervorhebt, dass der Grundpreis stabil bleibt, ohne darauf hinzuweisen, dass der Grundpreis nur ca. 2,1 % der Gesamtstromkosten ausmacht. 



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Samstag, 27. Oktober 2012

Die Polizei – dein Freund und Helfer, oder nicht?

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Missstände in Hamburg


Die Polizei – dein Freund und Helfer, oder nicht?


Die Aufklärungsquote bei Diebstahl muss unter diesen Bedingungen nahe Null liegen


Hintergrund:
Im Rahmen einer Party wurde meiner Tochter aus unserem Haus eine wertvolle Kamera entwendet. Vor der Party hatte sie ihren Freunden gesagt, sie könnten noch weitere Freunde mitbringen – im Nachhinein ein großer Fehler.
Meine Tochter konnte alle Personen ihres persönlichen Freundeskreises als mögliche Täter ausschließen. Es kristallisierte sich ziemlich schnell heraus, dass nur drei „Freunde von Freunden“, als Täter infrage kamen. Die Namen waren schnell identifiziert, nur die genauen Adressen fehlten.
Direkt nach dem Diebstahl hatten wir die Polizei eingeschaltet und auf Mithilfe bei der Aufklärung des Diebstahls gehofft.
  • Wir waren so optimistisch zu glauben, dass die Polizei bei einem konkreten Tatverdacht etwas unternehmen würde, bevor die Kamera weiterverkauft ist: Fehlanzeige
  • Wir hatten gehofft, dass die Polizei meine Tochter zu den Verdächtigen begleiten würde (In manchen Familien soll das Erscheinen der Polizei ja eine Wirkung haben!) - Fehlanzeige
  • Wir hatten gehofft, dass die Polizei uns unterstützt bei der Ermittlung der Adressen der Tatverdächtigen: Fehlanzeige
  • Etwa 10 Tage nach Erstattung der Anzeige fragten wir bei der Polizei nach. Bis dahin war nichts passiert. Eine Ermittlung der Adressen hatte nicht stattgefunden.
  • Stattdessen wurden die Freunde meiner Tochter schriftlich zur Polizei vorgeladen. Man kann sich vorstellen, welche Wirkung eine solche Einladung auf die Familie der Betroffenen macht. Wohl gemerkt, die Freunde meiner Tochter schieden als Täter sicher aus, das hatten wir auch der Polizei gesagt.
  • Wir sind uns ziemlich sicher, dass sich durch einen Einblick in den Facebook Account der Verdächtigen oder in die Aufzeichnung von SMS-Verbindungen die Täter schnell zu überführen wären. Eine Aufgabe für die Polizei. Was ist passiert? Nichts

Es stellt sich die Frage, ob die Polizei erst ab Werten von 10.000 Euro anfängt aktiv zu werden. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass eine so einfache Überprüfungen, wie die eines Handys oder eines Facebook-Accounts nicht genutzt werden, zumal wenn ein konkreter Tatverdacht besteht. Es sollte auch der Polizei klar sein, dass Ermittlungen, die erst Wochen später beginnen nicht sehr erfolgreich sein können. Zu diesem Zeitpunkt ist die Kamera lange verkauft und alle Spuren sind beseitigt.

Die Polizei war überhaupt keine Hilfe!






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Montag, 28. November 2011

30 Prozent höhere Stromkosten für Nachtspeicherheizung in Hamburg – Vattenfall machts möglich!

Zum Januar 2012 erhöht Vattenfall in Hamburg den Strompreis für die Nachtspeicherheizung (Elektro-Speicherheizung) um 10,9 %. Zusätzlich wurde der Strompreis z.B. für das Produkt „Hamburg Natur Privatstrom“ um 7,3 % heraufgesetzt. Vattenfall hatte erst vor 12 Monaten den Strompreis für die Nachtspeicherheizung zum 18 % erhöht.

Während der Verbraucher beim konventionellen Strom den Verbraucher wechseln kann, ist er beim Strom für die Nachtspeicherheizung auf Vattenfall angewiesen. Vattenfall nimmt für diese Stromart eine Monopolstellung in Hamburg ein und nutzt diese bei der Preisfestsetzung ganz offensichtlich aus. 

Seit Dezember 2010 hat sich der Strompreis für Nachtspeicherheizung um insgesamt 30 Prozent erhöht (von 12,70 Cent/kWh auf 16,61 Cent/kWh). Auch der Nicht-Nachtspeicher-Strom wurde im gleichen Zeitraum um 19,5 % teurer (Produkt Hamburg Natur Privatstrom, von 20,08 Cent/kWh auf 23,99 Cent/kWh). 

Diese dreiste Preissteigerung macht deutlich, dass hier die Politik gefragt ist. Für das Angebot an Nachtspeicherheizungsstrom fehlt der Wettbewerb. Die Folgen hat der Verbraucher zu tragen. 

Trotz der Pleite von TelDaFax kann ich nur jedem Vattenfall-Kunden empfehlen, wenn möglich den Stromanbieter zu wechseln.


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Hätten Sie gewusst,..?

 

 

 


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Sonntag, 21. August 2011

Fahrraddiebstahl – Aufklärungsquote durch die Polizei in Hamburg mangelhaft


...und wieder wurde mir ein Fahrrad geklaut. Dieser Satz mag den meisten Radfahrern in Hamburg vertraut vorkommen. Diesmal nur mitten am Tag an einem von Fußgängern hochfrequentierten Weg direkt am U-Bahnhof Niendorf Nord. Dass Fahrradschlösser in belebten Fußgängerzonen geknackt werden, ist auch keine Neuigkeit. Spätestens seit ich mein Fahrradschloss einmal aufbrechen musste, weil der Schlüssel abgebrochen war, weiß ich, die meisten Menschen stört es herzlich wenig, wenn jemand ein Schloss gewaltsam öffnet. Der U-Bahnhof Niendorf Nord scheint ein Selbstbedienungsladen für Fahrraddiebe zu sein. Alleine unserer Familie sind im letzten Jahr drei angeschlossene Fahrräder am Bahnhof gestohlen worden. Wir haben den Fahrraddiebstahl jedes Mal der Polizei gemeldet, auch wenn die Fahrräder nicht versichert waren, immer in der Hoffnung, die Polizei möge etwas unternehmen, um die ständigen Diebstählen zukünftig zu verhindern. Leider Fehlanzeige. Die Fahrraddiebstähle gehen weiter. Keines unserer gestohlenen Fahrräder ist wieder aufgetaucht. Zukünftig können wir uns den Weg zur Polizei sparen. Hilfe können wir von dort jedenfalls nicht erwarten. Dabei wäre es so einfach, regelmäßig eine Zivilstreife an den besonders diebstahlreichen Tagen und Nächten am Freitag und Samstag dort zu postieren. Wahrscheinlich müssen wir den Job der Polizei übernehmen, um endlich die Täter auf frischer Tat zu ertappen. 





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Freitag, 18. Februar 2011

Radfahrer werden an den Ampeln weiter benachteiligt

Statt die Ampeln mit eigenen Lichtzeichen für Radfahrer auszustatten, werden im großen Umfang die Ampel-Scheiben ausgetaucht. Aus der reinen Fußgängerampel mit zwei roten Ampelmännchen werden jetzt kombinierte Ampeln mit Lichtzeichen für Radfahrer und Fußgänger. Die Folge ist, dass der Radfahrer an die Fußgängerschaltung mit kurzen Grünphasen gebunden ist und trotz ruhendem Verkehr die Straße nicht mehr überqueren darf. Die Interessen von Radfahrern an einem zügigen Vorankommen werden dabei vollständig ignoriert. Damit wird das Fahrrad als Verkehrsmittel weiter benachteiligt.

Die folgenden Bilder sollen verdeutlichen, dass es auch andere technische Lösungen gibt, um der höheren Geschwindigkeit von Radfahrern im Vergleich zum Fußgänger Rechnung zu tragen. Neben eigenen Fahrradampeln wären auch die folgenden Lösungen denkbar:

Ampelschaltung - Fußgänger rot, Radfahrer gelb


Ampelschaltung für Radfahrer - Fußgänger rot, Radfahrer grün

Ampelschaltung für Radfahrer - Radfahrer gelb, Fußgänger rot

 

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Sonntag, 31. Oktober 2010

Autofahrer und Radfahrer – von Gleichberechtigung keine Spur

Sind Radfahrer Verkehrsteilnehmer 2. Klasse?

Eine neue Variante der Ampelschaltung führt zu einer weiteren Bevorzugung des Autoverkehrs. Mittlerweile gibt es Ampelkreuzungen, die bereits ein herankommendes Auto mit einer Grünphase versorgen. Dire
kt an der Landesgrenze von Hamburg, in Norderstedt, gibt es für Autos, die aus einer Seitenstraße kommen eine Ampelschaltung, die den kreuzenden Rad- und Fußgängerverkehr eine rote Ampel beschert, wenn das Auto noch mehrere Hundert Meter von der Haltlinie entfernt auf die Kreuzung zufährt (Nordportbogen/Ohechaussee). Solch eine Kontaktschleife, ein paar Hundert Meter vor der Ampel wünscht man sich auch als Radfahrer. Dann wären selbst die sogenannten Bittsteller-Ampelschaltungen auch für Radfahrer erträglich.




Es ist für Radfahrer, die sich auf einer Hauptstraße bewegen, schwer zu akzeptieren, dass jedes Auto aus einer Seitenstraße ohne zu warten in den Genuss einer Grünphase kommt. Schon eine Radfahrer-Schaltung wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Keine 300 Meter entfernt existiert bereits eine solche Kreuzung mit Radfahrer-Schaltung. Wer nun erwartet hatte, dass diese Kreuzung nur der Anfang einer Umstellung aller Ampelschaltung wäre, wird enttäuscht, denn die neue Ampelkreuzung mit der Kontaktschleife einige Hundert Meter vor der eigentlichen Kreuzung ist neueren Datums. Es scheint als findet auch in Norderstedt eine Abkehr von einer Radfahrer-orientierten Verkehrspolitik statt. Damit wird der Radfahrer zu einem Verkehrsteilnehmer 2. Klasse. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Bei solch einer Verkehrspolitik wundert es keinem mehr, dass immer mehr Menschen auf das Auto umsteigen.


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Mittwoch, 27. Oktober 2010

Öffentlicher Nahverkehr – unverändert unzuverlässig

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) darf sich nicht über die rückläufigen Fahrgastzahlen beklagen. Das sich immer mehr Fahrgäste anderen Verkehrsmitteln zuwenden ist zum großen Teil selbstverschuldet. Zugausfälle und Verspätungen sind ein Thema, besonders die S-Bahnen sind extrem unzuverlässig. Verspätungen sind die Regel. Es darf sich auch niemand wundern, dass der öffentliche Nahverkehr im Vergleich zum Auto immer mehr an Attraktivität verliert. Die Schwachstellen im HVV sind offensichtlich: Die Verkehrsanbindung einiger Stadtteile und die Ausrichtung der U- /und S-Bahnnetzes weist deutliche Mängel auf. Diese Defizite lassen viele Menschen, die aus ökologischer Sicht den öffentlichen Nahverkehr bevorzugen würden, unfreiwillig zu Autofahrern werden. Die meisten Schnellbahnlinien sind von Peripher nach Zentral zur Innenstadt hin ausgerichtet. All diejenigen, die sich nicht entsprechend dieser Verkehrsachsen bewegen, müssen mit deutlich längeren Fahrzeiten rechnen.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Versuchen Sie einmal von Niendorf-Nord nach Bahrenfeld in die Nähe des Gastwerks zu kommen. Laut Fahrplan dauert die Reise 40 Minuten plus zweimal 6 Minuten Fußweg, macht zusammen 52 Minuten, soweit die Theorie. In der Praxis muss ich mich häufig auf eine Fahrdauer von mindestens 1 Stunde einstellen, weil die Umsteige-Verbindung in die S-Bahn Richtung Altona / Blankenese Verspätung hat. Besonders negativ für die Bahn fällt der Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln aus. Mit dem Auto benötige ich an 80 Prozent aller Tage zwischen 17 und 23 Minuten. Auch das Fahrrad braucht den Vergleich mit dem HVV nicht scheuen: An 90 Prozent aller Tage bin ich mit dem Fahrrad ca. 40 (± 2) Minuten unterwegs und damit immer noch 10 Minuten schneller als bei einem optimalen Bahnanschluss. Wie schlecht die Verbindung aus dem Ernst-Mittelbach-Ring in Niendorf in die Gasstraße nach Bahrenfeld wirklich ist, wird deutlich beim Vergleich zum Laufen. Wenn ich in guter körperlicher Verfassung bin, schaffe ich die Strecke (als trainierter Marathonläufer) in der gleichen Zeit wie der HVV.

Bei diesen Fahrzeiten mit der Bahn überrascht es nicht mehr, dass viele Menschen das Auto bevorzugen.

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Freitag, 24. September 2010

Fußgänger = Radfahrer: Der Radverkehr wird immer weiter benachteiligt



Ganz entgegen den Absichtserklärungen der Politiker, die diese Woche wieder vollmundig verkündigten, dass in Hamburg der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen verdoppelt werden soll, sieht die Realität für den Radfahrer eher bitter aus. Seit einigen Wochen werden im großen Stil die Ampeln umgerüstet.




Die Benachteiligung des Radverkehrs wird zementiert. Von nun an sind die Radfahrer an die Ampelschaltung für Fußgänger gebunden. Das beleuchtete Fußgänger Männchen wird flächendenkend gegen eine Kombination aus Fußgänger-Männchen und Radfahrer ausgetauscht.



Für das Geld, was diese Umrüstaktion kostet, hätten man zahlreiche Ampel-Kreuzungen mit einer zusätzlichen Fahrrad-Ampel versehen können. Wieder einmal wurde eine Chance vertan, den Radverkehr attraktiv zu gestalten. Es wird einfach ignoriert, dass der Radfahrer sich deutlich schneller über eine Kreuzung bewegt als ein Fußgänger.



Die Politik in Hamburg ist offensichtlich radfahrerfeindlich. Die Zahl der Bittsteller-Ampeln, die Grün nur „auf Antrag“ gewähren, hat in den letzen Jahren sprunghaft zugenommen. Es hat den Anschein, als würde alles unternommen, das Radfahren als Verkehrsmittel möglichst unattraktiv zu machen.

Nein, Danke!



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Sonntag, 15. August 2010

Benutzungspflicht von Radwegen und deren Ausnahmen – Gesetze, die keiner kennt?

Mit Einführung des Verkehrszeichens 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) und 241 (getrennter Fuß- und Radweg) sind bestimmte Wege für Radfahrer benutzungspflichtig geworden. Diese Regelung gilt bereits seit 1998. Im Umkehrschluss sind alle Wege, die diese Verkehrszeichen nicht aufweisen auch nicht benutzungspflichtig. Insbesondere in Tempo-30-Zonen gibt es die genannten Verkehrszeichen nicht, da es hier dem Radfahrer freigestellt ist, ob er die Straße oder einen ggf. vorhandenen Radweg benutzt.













Die Nutzung der Straße durch Radfahrer in Temp-30-Zonen ist erlaubt, aber diese Regelung der Straßenverkehrsordnung ist vielen Autofahrern nicht bekannt. Infolgedessen kommt es immer wieder zu Konflikten, weil ein Autofahrer ein auf der Straße fahrenden Radfahrer auf den Radweg verweisen möchte.

Meiner Einschätzung nach ist es Aufgabe der Politik, Regelungen der Straßenverkehrsordnung bekannt zu machen und sofern Wissensdefizite in der Öffentlichkeit bestehen, diese auszugleichen. Und in dieser Hinsicht hat die Politik, zumindest in Hamburg, versagt. Es ist kein Bestreben zu erkennen, die Regelungen zur Radwegebenutzung bekannt zu machen.

Ganz bewusst sind in Hamburg auch größere Straßen aus der Radwegebenutzungspflicht herausgenommen worden, entweder, weil die Radwege in einem schlechten Zustand sind oder um die Geschwindigkeit des Autoverkehrs durch den „Mischverkehr“ zu reduzieren. Ein Beispiel ist die viel befahrene Paul-Sorge-Straße in Hamburg Niendorf. Auch hier gilt keine Radwegebenutzungspflicht, obwohl ein Radweg vorhanden ist. Diese Regelung ist kaum einem Autofahrer bekannt, so dass man als Radfahrer regelmäßig auf der Straße angehupt wird. In vielen Bereichen der Paul-Sorge-Straße ist die Fahrbahn durch parkende Autos soweit eingeengt, dass ein zügiges Vorankommen für Autofahrer nicht möglich ist. Im Vergleich dazu stellt ein Radfahrer auf der Fahrbahn für den Autofahrer keine wirkliche „Verzögerung“ im Vorankommen dar.

Es wäre wünschenswert, das diese Rechtslage durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Pressemitteilungen bekannt gemacht werden könnte.


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