Freitag, 28. Mai 2010

Haben Sie schon einmal versucht online eine Einkommensteuererklärung einzureichen?


Mehr als eine Herausforderung, selbst für den erfahrenen PC-Anwender.
Es geht dabei um das ELSTER-Formular für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt in Hamburg.

Die Anleitung bzw. den Leitfaden kann ich nur als mangelhaft bezeichnen. Wenn man alle Eingaben eingetragen hat, beginnen die Schwierigkeiten: Besondere Probleme kann der Plausibilitätsscheck bereiten: Wenn ein Problem nicht zu beheben ist, wird man regelrecht "allein gelassen". Es fehlt z.B. der Hinweis, dass einzelne Anlagen gelöscht werden können. Nur mit sehr viel "Trial and Error" findet man am Ende einen Weg, die Einkommensteuererklärung für den Versand vorzubereiten.

Beim Online-Versand türmen sich dann unerwartete neue Hürden auf: Die Registrierung aus dem letzten Jahr ist nicht mehr gültig. Man muss sich neu registrieren. Während im vergangenem Jahr eine kurzfristige Einreichung vor dem Stichtag noch möglich war, muss man in diesem Jahr (2010) deutlich mehr Zeit einplanen. Neuerdings benötigt man vor der Online-Einreichung ein Zertifikat. Leider erhält man den Aktivierungskode für das Zertifikat mit der Post zugestellt, d.h. man muss warten. Der Vorteil einer vereinfachten, schnellen Online-Einreichung ist damit dahin.

Aber auch die Registrierung kann scheitern, informiert wird man darüber allerdings erst mit einer Verzögerung von bis zu zwei Tagen.
"Leider ist Ihre Registrierung fehlgeschlagen, da Ihre Angaben zum Geburtsdatum oder den Berechtigungsdaten nicht mit den bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten übereinstimmen oder Sie eine ungültige bzw. nicht mehr gültige Steuernummer verwendet haben."
Auch ein gewissenhafter zweiter Versuch scheitert. Wieder kommt mit zweitägiger Verzögerung die Meldung "Registrierung fehlgeschlagen". Und wieder wird man mit dem Problem allein gelassen. Da sich die Einreichungsfrist unweigerlich näherte, bestand schließlich keine Chance mehr, die Unterlagen online noch rechtzeitig einzureichen.

Fazit: Der Prozess der Online-Einreichung der Einkommenssteuererklärung muss dringend verbessert werden. Das ELSTER-Formular ist nicht anwenderfreundlich. Es fehlen Vorschläge zur Problemlösung.



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Mittwoch, 26. Mai 2010

Warum werden funktionierende Fußgänger-Ampeln umgerüstet?

Seit langen besteht die Forderung, Ampeln mit einem eigenständigen Fahrradsignal zu versehen, um der höheren Geschwindigkeit von Radfahrern Rechnung zu tragen. Bisher wurden fast alle Anträge abgelehnt mit der Begründung zu hoher Kosten der Umrüstung.














Zu meiner großen Überraschung werden trotzdem immer häufiger funktionierende Ampelanlagen umgerüstet. Das Ergebnis ist aber nicht, dass es jetzt ein eigenständiges Lichtzeichen für den Radverkehr gibt, nein, die einzige und aus meiner Sicht sinnlose Änderung betrifft die Zahl der roten Lichtzeichen für Fußgänger: von 2 auf 1. Bisher waren die Ampeln für Fußgänger mit einem grünen Lichtzeichen (Ampelmännchen) und zwei roten Rotlichtzeichen ausgestattet. Von nun an hat die Fußgängerampel nur noch ein rotes Lichtzeichen.

Wenn es der Stadt um die Einsparung von Energie ginge, (ein rotes Lichtzeichen weniger), gäbe es sicherlich andere, effektivere und kostengünstigere Möglichkeiten Energie zu sparen als ganze Ampelanlagen auszutauschen. Beispielsweise könnte man einen Großteil der reinen Fußgänger-Ampeln am Tag und in der Nacht in eine Ruhephase (ohne Lichtzeichen) versetzen, die sich dann bei Kopfdruck wieder anschalten. Denkbar wäre auch, eines von zwei Rotlichtzeichen (Ampelmännchen) einfach auszuschalten. Aber anscheinend hat die Stadt zu viel Geld. In vielen Fällen wurde bisher nicht nur die Lichtzeichenanlage, sondern gleich der komplette Ampelmast ausgetauscht (Beispiel Kreuzung Oldesloher Str./Zum Golfplatz und Kreuzung Nordalbingerweg / Paul-Sorge-Str. Höhe U-Bahn-Eingang Niendorf-Nord).

Die neueste Variante ist jetzt die Umrüstung der Fußgängerampel von zwei roten Ampelmännchen auf ein Lichtzeichen für Radfahrer und Fußgänger. Die Interessen von Radfahrern an einem zügigen Vorankommen werden dabei vollständig ignoriert. Damit wird das Fahrrad als Verkehrsmittel weiter benachteiligt.





In anderen europäischen Großstädten gibt es Fußgänger-Ampeln mit einem gelben Lichtzeichen oder einem blinkenden grünen Lichtzeichen als Hinweis, dass sich die Grünphase dem Ende nährt. In Hamburg wird man schnell zum "Rotlichttäter" weil die Ampel so umspringt, dass man nicht mehr rechtzeitig vor der Haltelinie bremsen kann. Es wurde wieder mal eine Chance vertan mehr Sicherheit und Gerechtigkeit für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen.

Beispiel 1: Fußgängerampel Kreuzung Oldesloher Str. / Zum Golfplatz



















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Freitag, 7. Mai 2010

Immer mehr Bettelampeln – Radfahrer und Fußgänger werden zu Bittstellern!

Die Interessen der Autofahrer werden in Hamburg deutlich über die der Radfahrer gestellt. Von Fairness keine Spur! Für Radfahrer und Fußgänger ist an den Ampeln Warten angesagt.

Damit die Autofahrer beim Abbiegen nicht mehr Fußgänger und Radfahrer beachten müssen, dürfen die Radfahrer jetzt deutlich länger warten. Grün gibt es nur noch auf Anforderung. Die Bettelampeln werden immer häufiger. Radfahrer scheinen nicht zum Berufsverkehr zu zählen. Radfahrer und Fußgänger haben demnach keinen Anspruch auf ein zügiges Vorankommen. Für die Verkehrsplaner in Hamburg gibt es nur den Freizeitradfahrer und den Fußgänger, der sonntags spazieren geht – und dieser darf an jeder Ampel warten.

Freie Fahrt für Autofahrer - Radfahrer und Fußgänger dürfen warten.
Wer sich umweltverträglich bewegt, wird benachteiligt.
Und diese Bettelampeln scheinen sich unaufhaltsam zu vermehren. Vorbei ist die Zeit, an der man an eine Ampel kommt und diese zufälligerweise gerade auf Grün umspringt. Von nun an heißt es: an fast allen Ampeln ankommen und warten!

Aus ökologischer Sicht wird mit dieser Maßnahme der umweltbelastende Auto-Verkehr auf Kosten des umweltverträglichen Rad- und Fußgängerverkehrs bevorteilt. Langfristig führen solche Regelungen dazu, dass immer mehr Menschen auf das Auto umsteigen. Dies scheint politisch gewollt. Radfahrer und Fußgänger haben anscheinend keine Lobby in der Verkehrspolitik.

Die Bettelampeln werden auch an solchen Kreuzungen eingerichtet, an denen aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens kein Vorteil für den Autoverkehr zu erkennen ist. Langfristig ist diese Regelung auch gefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Der Autofahrer gewöhnt sich daran, beim Abbiegen nicht mehr den kreuzenden Fußgänger- und Radfahrerverkehr zu beachten.



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