Montag, 28. November 2011

30 Prozent höhere Stromkosten für Nachtspeicherheizung in Hamburg – Vattenfall machts möglich!

Zum Januar 2012 erhöht Vattenfall in Hamburg den Strompreis für die Nachtspeicherheizung (Elektro-Speicherheizung) um 10,9 %. Zusätzlich wurde der Strompreis z.B. für das Produkt „Hamburg Natur Privatstrom“ um 7,3 % heraufgesetzt. Vattenfall hatte erst vor 12 Monaten den Strompreis für die Nachtspeicherheizung zum 18 % erhöht.

Während der Verbraucher beim konventionellen Strom den Verbraucher wechseln kann, ist er beim Strom für die Nachtspeicherheizung auf Vattenfall angewiesen. Vattenfall nimmt für diese Stromart eine Monopolstellung in Hamburg ein und nutzt diese bei der Preisfestsetzung ganz offensichtlich aus. 

Seit Dezember 2010 hat sich der Strompreis für Nachtspeicherheizung um insgesamt 30 Prozent erhöht (von 12,70 Cent/kWh auf 16,61 Cent/kWh). Auch der Nicht-Nachtspeicher-Strom wurde im gleichen Zeitraum um 19,5 % teurer (Produkt Hamburg Natur Privatstrom, von 20,08 Cent/kWh auf 23,99 Cent/kWh). 

Diese dreiste Preissteigerung macht deutlich, dass hier die Politik gefragt ist. Für das Angebot an Nachtspeicherheizungsstrom fehlt der Wettbewerb. Die Folgen hat der Verbraucher zu tragen. 

Trotz der Pleite von TelDaFax kann ich nur jedem Vattenfall-Kunden empfehlen, wenn möglich den Stromanbieter zu wechseln.


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Hätten Sie gewusst,..?

 

 

 


Suchbegriffe: Nachtstrom, Nachtspeicherstrom, Strom für Nachtspeicherheizung, Elektro-Speicherheizung, Nachtspeicherstrom, Nachtspeicher, Stromkosten, Vattenvall, Preiserhöhung, Preisanstieg, Preisanhebung


Sonntag, 21. August 2011

Fahrraddiebstahl – Aufklärungsquote durch die Polizei in Hamburg mangelhaft


...und wieder wurde mir ein Fahrrad geklaut. Dieser Satz mag den meisten Radfahrern in Hamburg vertraut vorkommen. Diesmal nur mitten am Tag an einem von Fußgängern hochfrequentierten Weg direkt am U-Bahnhof Niendorf Nord. Dass Fahrradschlösser in belebten Fußgängerzonen geknackt werden, ist auch keine Neuigkeit. Spätestens seit ich mein Fahrradschloss einmal aufbrechen musste, weil der Schlüssel abgebrochen war, weiß ich, die meisten Menschen stört es herzlich wenig, wenn jemand ein Schloss gewaltsam öffnet. Der U-Bahnhof Niendorf Nord scheint ein Selbstbedienungsladen für Fahrraddiebe zu sein. Alleine unserer Familie sind im letzten Jahr drei angeschlossene Fahrräder am Bahnhof gestohlen worden. Wir haben den Fahrraddiebstahl jedes Mal der Polizei gemeldet, auch wenn die Fahrräder nicht versichert waren, immer in der Hoffnung, die Polizei möge etwas unternehmen, um die ständigen Diebstählen zukünftig zu verhindern. Leider Fehlanzeige. Die Fahrraddiebstähle gehen weiter. Keines unserer gestohlenen Fahrräder ist wieder aufgetaucht. Zukünftig können wir uns den Weg zur Polizei sparen. Hilfe können wir von dort jedenfalls nicht erwarten. Dabei wäre es so einfach, regelmäßig eine Zivilstreife an den besonders diebstahlreichen Tagen und Nächten am Freitag und Samstag dort zu postieren. Wahrscheinlich müssen wir den Job der Polizei übernehmen, um endlich die Täter auf frischer Tat zu ertappen. 





Suchbegriffe: Fahrraddiebstahl, gestohlene Fahrräder, geklaute Fahrräder, Aufklärungsquote, mangelnde Unerstützung durch die Polizei, wiederholte Diebstähle von Fahrrädern, Hamburg

Freitag, 18. Februar 2011

Radfahrer werden an den Ampeln weiter benachteiligt

Statt die Ampeln mit eigenen Lichtzeichen für Radfahrer auszustatten, werden im großen Umfang die Ampel-Scheiben ausgetaucht. Aus der reinen Fußgängerampel mit zwei roten Ampelmännchen werden jetzt kombinierte Ampeln mit Lichtzeichen für Radfahrer und Fußgänger. Die Folge ist, dass der Radfahrer an die Fußgängerschaltung mit kurzen Grünphasen gebunden ist und trotz ruhendem Verkehr die Straße nicht mehr überqueren darf. Die Interessen von Radfahrern an einem zügigen Vorankommen werden dabei vollständig ignoriert. Damit wird das Fahrrad als Verkehrsmittel weiter benachteiligt.

Die folgenden Bilder sollen verdeutlichen, dass es auch andere technische Lösungen gibt, um der höheren Geschwindigkeit von Radfahrern im Vergleich zum Fußgänger Rechnung zu tragen. Neben eigenen Fahrradampeln wären auch die folgenden Lösungen denkbar:

Ampelschaltung - Fußgänger rot, Radfahrer gelb


Ampelschaltung für Radfahrer - Fußgänger rot, Radfahrer grün

Ampelschaltung für Radfahrer - Radfahrer gelb, Fußgänger rot

 

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Sonntag, 31. Oktober 2010

Autofahrer und Radfahrer – von Gleichberechtigung keine Spur

Sind Radfahrer Verkehrsteilnehmer 2. Klasse?

Eine neue Variante der Ampelschaltung führt zu einer weiteren Bevorzugung des Autoverkehrs. Mittlerweile gibt es Ampelkreuzungen, die bereits ein herankommendes Auto mit einer Grünphase versorgen. Dire
kt an der Landesgrenze von Hamburg, in Norderstedt, gibt es für Autos, die aus einer Seitenstraße kommen eine Ampelschaltung, die den kreuzenden Rad- und Fußgängerverkehr eine rote Ampel beschert, wenn das Auto noch mehrere Hundert Meter von der Haltlinie entfernt auf die Kreuzung zufährt (Nordportbogen/Ohechaussee). Solch eine Kontaktschleife, ein paar Hundert Meter vor der Ampel wünscht man sich auch als Radfahrer. Dann wären selbst die sogenannten Bittsteller-Ampelschaltungen auch für Radfahrer erträglich.




Es ist für Radfahrer, die sich auf einer Hauptstraße bewegen, schwer zu akzeptieren, dass jedes Auto aus einer Seitenstraße ohne zu warten in den Genuss einer Grünphase kommt. Schon eine Radfahrer-Schaltung wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Keine 300 Meter entfernt existiert bereits eine solche Kreuzung mit Radfahrer-Schaltung. Wer nun erwartet hatte, dass diese Kreuzung nur der Anfang einer Umstellung aller Ampelschaltung wäre, wird enttäuscht, denn die neue Ampelkreuzung mit der Kontaktschleife einige Hundert Meter vor der eigentlichen Kreuzung ist neueren Datums. Es scheint als findet auch in Norderstedt eine Abkehr von einer Radfahrer-orientierten Verkehrspolitik statt. Damit wird der Radfahrer zu einem Verkehrsteilnehmer 2. Klasse. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Bei solch einer Verkehrspolitik wundert es keinem mehr, dass immer mehr Menschen auf das Auto umsteigen.


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Suchbegriffe: Radfahrerbenachteiligung, Benachteiligung Radfahrer, Ampelschaltung, Ampel, Fahrradverkehr, Verkehrspolitik

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Öffentlicher Nahverkehr – unverändert unzuverlässig

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) darf sich nicht über die rückläufigen Fahrgastzahlen beklagen. Das sich immer mehr Fahrgäste anderen Verkehrsmitteln zuwenden ist zum großen Teil selbstverschuldet. Zugausfälle und Verspätungen sind ein Thema, besonders die S-Bahnen sind extrem unzuverlässig. Verspätungen sind die Regel. Es darf sich auch niemand wundern, dass der öffentliche Nahverkehr im Vergleich zum Auto immer mehr an Attraktivität verliert. Die Schwachstellen im HVV sind offensichtlich: Die Verkehrsanbindung einiger Stadtteile und die Ausrichtung der U- /und S-Bahnnetzes weist deutliche Mängel auf. Diese Defizite lassen viele Menschen, die aus ökologischer Sicht den öffentlichen Nahverkehr bevorzugen würden, unfreiwillig zu Autofahrern werden. Die meisten Schnellbahnlinien sind von Peripher nach Zentral zur Innenstadt hin ausgerichtet. All diejenigen, die sich nicht entsprechend dieser Verkehrsachsen bewegen, müssen mit deutlich längeren Fahrzeiten rechnen.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Versuchen Sie einmal von Niendorf-Nord nach Bahrenfeld in die Nähe des Gastwerks zu kommen. Laut Fahrplan dauert die Reise 40 Minuten plus zweimal 6 Minuten Fußweg, macht zusammen 52 Minuten, soweit die Theorie. In der Praxis muss ich mich häufig auf eine Fahrdauer von mindestens 1 Stunde einstellen, weil die Umsteige-Verbindung in die S-Bahn Richtung Altona / Blankenese Verspätung hat. Besonders negativ für die Bahn fällt der Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln aus. Mit dem Auto benötige ich an 80 Prozent aller Tage zwischen 17 und 23 Minuten. Auch das Fahrrad braucht den Vergleich mit dem HVV nicht scheuen: An 90 Prozent aller Tage bin ich mit dem Fahrrad ca. 40 (± 2) Minuten unterwegs und damit immer noch 10 Minuten schneller als bei einem optimalen Bahnanschluss. Wie schlecht die Verbindung aus dem Ernst-Mittelbach-Ring in Niendorf in die Gasstraße nach Bahrenfeld wirklich ist, wird deutlich beim Vergleich zum Laufen. Wenn ich in guter körperlicher Verfassung bin, schaffe ich die Strecke (als trainierter Marathonläufer) in der gleichen Zeit wie der HVV.

Bei diesen Fahrzeiten mit der Bahn überrascht es nicht mehr, dass viele Menschen das Auto bevorzugen.

Suchbegriffe:
öffentlicher Nahverkehr Hamburg, Verspätung S-Bahn, HVV, schlechte Verkehrsanbindung, unpünktlich S-Bahn


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Freitag, 24. September 2010

Fußgänger = Radfahrer: Der Radverkehr wird immer weiter benachteiligt



Ganz entgegen den Absichtserklärungen der Politiker, die diese Woche wieder vollmundig verkündigten, dass in Hamburg der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen verdoppelt werden soll, sieht die Realität für den Radfahrer eher bitter aus. Seit einigen Wochen werden im großen Stil die Ampeln umgerüstet.




Die Benachteiligung des Radverkehrs wird zementiert. Von nun an sind die Radfahrer an die Ampelschaltung für Fußgänger gebunden. Das beleuchtete Fußgänger Männchen wird flächendenkend gegen eine Kombination aus Fußgänger-Männchen und Radfahrer ausgetauscht.



Für das Geld, was diese Umrüstaktion kostet, hätten man zahlreiche Ampel-Kreuzungen mit einer zusätzlichen Fahrrad-Ampel versehen können. Wieder einmal wurde eine Chance vertan, den Radverkehr attraktiv zu gestalten. Es wird einfach ignoriert, dass der Radfahrer sich deutlich schneller über eine Kreuzung bewegt als ein Fußgänger.



Die Politik in Hamburg ist offensichtlich radfahrerfeindlich. Die Zahl der Bittsteller-Ampeln, die Grün nur „auf Antrag“ gewähren, hat in den letzen Jahren sprunghaft zugenommen. Es hat den Anschein, als würde alles unternommen, das Radfahren als Verkehrsmittel möglichst unattraktiv zu machen.

Nein, Danke!



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Sonntag, 15. August 2010

Benutzungspflicht von Radwegen und deren Ausnahmen – Gesetze, die keiner kennt?

Mit Einführung des Verkehrszeichens 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) und 241 (getrennter Fuß- und Radweg) sind bestimmte Wege für Radfahrer benutzungspflichtig geworden. Diese Regelung gilt bereits seit 1998. Im Umkehrschluss sind alle Wege, die diese Verkehrszeichen nicht aufweisen auch nicht benutzungspflichtig. Insbesondere in Tempo-30-Zonen gibt es die genannten Verkehrszeichen nicht, da es hier dem Radfahrer freigestellt ist, ob er die Straße oder einen ggf. vorhandenen Radweg benutzt.













Die Nutzung der Straße durch Radfahrer in Temp-30-Zonen ist erlaubt, aber diese Regelung der Straßenverkehrsordnung ist vielen Autofahrern nicht bekannt. Infolgedessen kommt es immer wieder zu Konflikten, weil ein Autofahrer ein auf der Straße fahrenden Radfahrer auf den Radweg verweisen möchte.

Meiner Einschätzung nach ist es Aufgabe der Politik, Regelungen der Straßenverkehrsordnung bekannt zu machen und sofern Wissensdefizite in der Öffentlichkeit bestehen, diese auszugleichen. Und in dieser Hinsicht hat die Politik, zumindest in Hamburg, versagt. Es ist kein Bestreben zu erkennen, die Regelungen zur Radwegebenutzung bekannt zu machen.

Ganz bewusst sind in Hamburg auch größere Straßen aus der Radwegebenutzungspflicht herausgenommen worden, entweder, weil die Radwege in einem schlechten Zustand sind oder um die Geschwindigkeit des Autoverkehrs durch den „Mischverkehr“ zu reduzieren. Ein Beispiel ist die viel befahrene Paul-Sorge-Straße in Hamburg Niendorf. Auch hier gilt keine Radwegebenutzungspflicht, obwohl ein Radweg vorhanden ist. Diese Regelung ist kaum einem Autofahrer bekannt, so dass man als Radfahrer regelmäßig auf der Straße angehupt wird. In vielen Bereichen der Paul-Sorge-Straße ist die Fahrbahn durch parkende Autos soweit eingeengt, dass ein zügiges Vorankommen für Autofahrer nicht möglich ist. Im Vergleich dazu stellt ein Radfahrer auf der Fahrbahn für den Autofahrer keine wirkliche „Verzögerung“ im Vorankommen dar.

Es wäre wünschenswert, das diese Rechtslage durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Pressemitteilungen bekannt gemacht werden könnte.


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Freitag, 28. Mai 2010

Haben Sie schon einmal versucht online eine Einkommensteuererklärung einzureichen?


Mehr als eine Herausforderung, selbst für den erfahrenen PC-Anwender.
Es geht dabei um das ELSTER-Formular für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt in Hamburg.

Die Anleitung bzw. den Leitfaden kann ich nur als mangelhaft bezeichnen. Wenn man alle Eingaben eingetragen hat, beginnen die Schwierigkeiten: Besondere Probleme kann der Plausibilitätsscheck bereiten: Wenn ein Problem nicht zu beheben ist, wird man regelrecht "allein gelassen". Es fehlt z.B. der Hinweis, dass einzelne Anlagen gelöscht werden können. Nur mit sehr viel "Trial and Error" findet man am Ende einen Weg, die Einkommensteuererklärung für den Versand vorzubereiten.

Beim Online-Versand türmen sich dann unerwartete neue Hürden auf: Die Registrierung aus dem letzten Jahr ist nicht mehr gültig. Man muss sich neu registrieren. Während im vergangenem Jahr eine kurzfristige Einreichung vor dem Stichtag noch möglich war, muss man in diesem Jahr (2010) deutlich mehr Zeit einplanen. Neuerdings benötigt man vor der Online-Einreichung ein Zertifikat. Leider erhält man den Aktivierungskode für das Zertifikat mit der Post zugestellt, d.h. man muss warten. Der Vorteil einer vereinfachten, schnellen Online-Einreichung ist damit dahin.

Aber auch die Registrierung kann scheitern, informiert wird man darüber allerdings erst mit einer Verzögerung von bis zu zwei Tagen.
"Leider ist Ihre Registrierung fehlgeschlagen, da Ihre Angaben zum Geburtsdatum oder den Berechtigungsdaten nicht mit den bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten übereinstimmen oder Sie eine ungültige bzw. nicht mehr gültige Steuernummer verwendet haben."
Auch ein gewissenhafter zweiter Versuch scheitert. Wieder kommt mit zweitägiger Verzögerung die Meldung "Registrierung fehlgeschlagen". Und wieder wird man mit dem Problem allein gelassen. Da sich die Einreichungsfrist unweigerlich näherte, bestand schließlich keine Chance mehr, die Unterlagen online noch rechtzeitig einzureichen.

Fazit: Der Prozess der Online-Einreichung der Einkommenssteuererklärung muss dringend verbessert werden. Das ELSTER-Formular ist nicht anwenderfreundlich. Es fehlen Vorschläge zur Problemlösung.



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Mittwoch, 26. Mai 2010

Warum werden funktionierende Fußgänger-Ampeln umgerüstet?

Seit langen besteht die Forderung, Ampeln mit einem eigenständigen Fahrradsignal zu versehen, um der höheren Geschwindigkeit von Radfahrern Rechnung zu tragen. Bisher wurden fast alle Anträge abgelehnt mit der Begründung zu hoher Kosten der Umrüstung.














Zu meiner großen Überraschung werden trotzdem immer häufiger funktionierende Ampelanlagen umgerüstet. Das Ergebnis ist aber nicht, dass es jetzt ein eigenständiges Lichtzeichen für den Radverkehr gibt, nein, die einzige und aus meiner Sicht sinnlose Änderung betrifft die Zahl der roten Lichtzeichen für Fußgänger: von 2 auf 1. Bisher waren die Ampeln für Fußgänger mit einem grünen Lichtzeichen (Ampelmännchen) und zwei roten Rotlichtzeichen ausgestattet. Von nun an hat die Fußgängerampel nur noch ein rotes Lichtzeichen.

Wenn es der Stadt um die Einsparung von Energie ginge, (ein rotes Lichtzeichen weniger), gäbe es sicherlich andere, effektivere und kostengünstigere Möglichkeiten Energie zu sparen als ganze Ampelanlagen auszutauschen. Beispielsweise könnte man einen Großteil der reinen Fußgänger-Ampeln am Tag und in der Nacht in eine Ruhephase (ohne Lichtzeichen) versetzen, die sich dann bei Kopfdruck wieder anschalten. Denkbar wäre auch, eines von zwei Rotlichtzeichen (Ampelmännchen) einfach auszuschalten. Aber anscheinend hat die Stadt zu viel Geld. In vielen Fällen wurde bisher nicht nur die Lichtzeichenanlage, sondern gleich der komplette Ampelmast ausgetauscht (Beispiel Kreuzung Oldesloher Str./Zum Golfplatz und Kreuzung Nordalbingerweg / Paul-Sorge-Str. Höhe U-Bahn-Eingang Niendorf-Nord).

Die neueste Variante ist jetzt die Umrüstung der Fußgängerampel von zwei roten Ampelmännchen auf ein Lichtzeichen für Radfahrer und Fußgänger. Die Interessen von Radfahrern an einem zügigen Vorankommen werden dabei vollständig ignoriert. Damit wird das Fahrrad als Verkehrsmittel weiter benachteiligt.





In anderen europäischen Großstädten gibt es Fußgänger-Ampeln mit einem gelben Lichtzeichen oder einem blinkenden grünen Lichtzeichen als Hinweis, dass sich die Grünphase dem Ende nährt. In Hamburg wird man schnell zum "Rotlichttäter" weil die Ampel so umspringt, dass man nicht mehr rechtzeitig vor der Haltelinie bremsen kann. Es wurde wieder mal eine Chance vertan mehr Sicherheit und Gerechtigkeit für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen.

Beispiel 1: Fußgängerampel Kreuzung Oldesloher Str. / Zum Golfplatz



















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Freitag, 7. Mai 2010

Immer mehr Bettelampeln – Radfahrer und Fußgänger werden zu Bittstellern!

Die Interessen der Autofahrer werden in Hamburg deutlich über die der Radfahrer gestellt. Von Fairness keine Spur! Für Radfahrer und Fußgänger ist an den Ampeln Warten angesagt.

Damit die Autofahrer beim Abbiegen nicht mehr Fußgänger und Radfahrer beachten müssen, dürfen die Radfahrer jetzt deutlich länger warten. Grün gibt es nur noch auf Anforderung. Die Bettelampeln werden immer häufiger. Radfahrer scheinen nicht zum Berufsverkehr zu zählen. Radfahrer und Fußgänger haben demnach keinen Anspruch auf ein zügiges Vorankommen. Für die Verkehrsplaner in Hamburg gibt es nur den Freizeitradfahrer und den Fußgänger, der sonntags spazieren geht – und dieser darf an jeder Ampel warten.

Freie Fahrt für Autofahrer - Radfahrer und Fußgänger dürfen warten.
Wer sich umweltverträglich bewegt, wird benachteiligt.
Und diese Bettelampeln scheinen sich unaufhaltsam zu vermehren. Vorbei ist die Zeit, an der man an eine Ampel kommt und diese zufälligerweise gerade auf Grün umspringt. Von nun an heißt es: an fast allen Ampeln ankommen und warten!

Aus ökologischer Sicht wird mit dieser Maßnahme der umweltbelastende Auto-Verkehr auf Kosten des umweltverträglichen Rad- und Fußgängerverkehrs bevorteilt. Langfristig führen solche Regelungen dazu, dass immer mehr Menschen auf das Auto umsteigen. Dies scheint politisch gewollt. Radfahrer und Fußgänger haben anscheinend keine Lobby in der Verkehrspolitik.

Die Bettelampeln werden auch an solchen Kreuzungen eingerichtet, an denen aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens kein Vorteil für den Autoverkehr zu erkennen ist. Langfristig ist diese Regelung auch gefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Der Autofahrer gewöhnt sich daran, beim Abbiegen nicht mehr den kreuzenden Fußgänger- und Radfahrerverkehr zu beachten.



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