Verkehrsunfall am Schuleingang – Müssen Fahrschulen hier üben?
Tatort Schuleingang: Am Ende der Großen Pause wird ein Schüler von einem Fahrschulauto erfasst und schwer verletzt. Wer die Unfallsituation analysiert, kommt zu dem Schluss, dass dieser Unfall vorhersehbar war und selbst bei maximal vorsichtiger Fahrweise des Fahrschulautos kaum zu vermeiden war. Für den betroffenen Autofahrer war es ein Lotteriespiel: Treffe ich während meiner Vorbeifahrt am Schuleingang während der Großen Pause auf einen unkonzentrierten Schüler, der die Straße zwischen Schulgelände und den Schulsportanlagen passiert, oder nicht?
Die vor der Schule Ohmoor vorbeiführende Straße ist „verkehrsberuhigt“, sie verbindet die Schulgebäude und die Schulsportanlage. Dadurch ist diese Straße besonders in den Pausen hoch frequentiert, da die Schüler zwischen den Sportanlagen und den Gebäuden hin und her wechseln müssen. Für den Durchgangsverkehr ist dieser Straßenabschnitt durch eine Absperrung ausgeschlossen. Gerade weil hier selten Autos fahren, sind die meisten Schüler unkonzentriert, wenn sie diese Straße kreuzen. Die Situation wird dadurch verschärft, dass direkt vor dem Eingang ein Eiswagen steht, der die Sicht sowohl für die Schüler als auch für die Autofahrer deutlich einschränkt. In den Pausen versammeln sich hier regelmäßig große Schülergruppen, so dass dieser Kreuzungsbereich unübersichtlich ist. Müssen an einer solch unübersichtlichen Stelle Fahrschulen üben? Es gibt zufallsbedingt Situationen, die sich selbst beim besten Willen nicht vermeiden lassen. Oder doch? Eine Fahrschule muss nicht während der Großen Pause der Schüler an einer unübersichtlichen Stelle ein Fahrschultraining durchführen. Das provoziert Unfälle und gefährdet Menschenleben. Eine wahrscheinliche Konsequenz ist, dass der Eiswagen in Zukunft nicht mehr vor der Schule halten darf, was sicherlich Unmut bei den Schülern hervorrufen wird.
Besonders nachdenklich stimmt die Reaktion der Polizei auf die Frage, ob es vertretbar sei, dass Fahrschulen im Bereich von Schulen ihre Fahrstunden abhalten. Es sei öffentlicher Verkehrsraum, es spräche nichts dagegen, dass Fahrschulen in diesem Bereich Unterricht erteilen. Man konnte den Anschein gewinnen, dass die Polizei den Standpunkt der Fahrschule verteidigt